Zertifizierung
Für die Teilnahme am Kongress werden Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer Berlin beantragt.
Für die Rezertifizierung zum/r Osteologin DVO/Osteologen DVO wird der Kongressbesuch
mit 4 DVO-Punkten anerkannt.
Eine Buchung des Rezertifizierungskurses am Mittwoch, 3. März, ändert nichts an der vollen Buchung
des Kongresses - alle Fortbildungspunkte des Osteologie-Kongresses können geltend gemacht werden.
| Teilnahmegebühren |
bis 24.01.2010 |
ab 25.01.2010 |
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| Mitglieder der Tagungsgesellschaften |
110,00 EUR |
130,00 EUR |
| Nichtmitglieder |
150,00 EUR |
170,00 EUR |
| Referenten |
110,00 EUR |
130,00 EUR |
| Assistenzärzte * |
70,00 EUR |
70,00 EUR |
| Studenten * |
20,00 EUR |
20,00 EUR |
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| Tageskarten |
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| Donnerstag, 04.03.2010 |
70,00 EUR |
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| Freitag, 05.03.2010 |
70,00 EUR |
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| Samstag, 06.03.2010 |
70,00 EUR |
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* Für die Gewährung reduzierter Teilnehmergebühren sind gültige Bescheinigungen
an das Kongress- und MesseBüro Lentzsch zu senden. Fax 06172 679626
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Anmeldebestätigung
Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie nach Zahlungseingang.
Zahlungshinweise
Zahlungsmöglichkeiten
- per Kreditkarte (MasterCard oder Visa)
- per Bank-Überweisung unter Angabe Ihres Namens auf folgende Bankverbindung:
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Kongress- und MesseBüro Lentzsch GmbH
Konto-Nr. 09 383 6506
Bankleitzahl 500 700 24
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
IBAN: DE06 5007 0024 0093 8365 06
BIC: DEUTDEDBFRA |
Stornierung
Bei der schriftlichen Stornierung Ihrer Tagungsteilnahme vor dem 01.02.2010 werden 30,- EUR
pro Person Stornierungs- bzw. Bearbeitungsgebühren berechnet. Ab dem 01.02.2010 ist eine
Rückzahlung der Teilnehmergebühren nicht mehr möglich. Maßgeblich für die Einhaltung der
Fristen ist der Eingangsstempel der Kongress- und MesseBüro Lentzsch GmbH.
Haftung
Die Kongress- und MesseBüro Lentzsch GmbH tritt in jedem Falle nur als Vermittler auf und
haftet nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen und Sachen, gleich welchen
Ursprungs. Die Haftung der mit den Fahrten beauftragten Personen und Unternehmen
bleibt hiervon unberührt. An allen Ausflügen, Touren usw. beteiligt sich der Reisende auf
eigene Gefahr. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich
bestätigt werden.
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